Zulassungsfragen

 Kosmetik- Verordnungen

Die neue EU- Verordnung 1223/2009 gilt seit dem 11.Juli 2013. Sie stärkt die Sicherheit kosmetischer Produkte und strafft das Framework aller Branchenteilnehmer.

Zu den bedeutendsten Änderungen zählen folgende Anforderungen:

 

  Sicherheitsbewertung für Kosmetika

Um die Sicherheit kosmetischer Produkte zu gewährleisten, muss ein Sicherheitsbericht CPSR durch einen qualifizierten Sicherheitsbewerter erstellt werden.

„Der Sicherheitsbewerter muss ein Fachmann sein, der über die erforderlichen Kenntnisse und Fachkenntnisse verfügt, um eine
genaue Sicherheitsbewertung gemäß den Qualifikationsanforderungen in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu erstellen.“

 Registrierung aller kosmetischen Produkte

Die Anmeldung im ‚Cosmetic Products Notification Portal‘ (CPNP) sollte relevante spezifische Informationen über das Produkt, über die Zusammensetzung - wie CMR- und Nanomaterialien - sowie Informationen Etikettierung und / oder Verpackung enthalten. Die Toxikologie-Zentren und Krankenhäuser in den Mitgliedstaaten haben so Zugang zu den Informationen im Falle einer Gefährdung, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts stehen könnte.

 

 Die Produktinformationsdate (PIF)

Die Produktinformationsdatei beinhaltet alle relevanten Informationen, die das kosmetische Produkt betreffen, wie:

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